Reisekostenabrechnung

Dieses Musterformular möchte wir Ihnen für Ihre Reisekostenabrechnung (gültig ab 2020) zur Hand geben. Bitte füllen Sie das Formular pro getätigter Reise vollständig aus und fügen die entsprechenden Belege bei. Die Beträge für die Verpflegungsmehraufwendungen finden Sie auch auf dieser Seite.

Bewirtungskostenabrechung

Bewirtungskosten können unter Einhaltung von Formvorschriften steuerlich zu 70% geltend gemacht werden. Dafür ist es aber notwendig das amtliche Formular für die Bewirtungskosten vollständig auszufüllen oder sich gleich vor Ort im Restaurant einen entsprechenden Bewirtungsbeleg geben zu lassen, der dieses Felder bereits beinhaltet. Nur dann kann der Beleg von Ihrer Steuerkanzlei ordnungsgemäß verbucht werden.

Personalfragebogen

Dieser Personalfragebogen dient als Grundlage für Ihre Mitarbeiterstammakte für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte auf Lohnsteuerkarte. Dort sind sämtliche Daten des Mitarbeiters wie Name, Adresse, Bruttolohn, Gehalt, Krankenkasse, Steuerklasse, Sozialversicherungsnummer und sonstige wichtige Daten einzutragen. Dieser Personalfragebogen ist im besten Fall vor Beginn der Beschäftigung – spätestens zum ersten Abrechnungstag ( zum 20. des aktuell laufenden Monats) – an Ihr Steuerbüro zu übergeben, damit die Daten entsprechend eingepflegt und abgerechnet werden können.

Personalfragebogen Minijob

Dieser Personalfragebogen dient als Grundlage für Ihre Mitarbeiterstammakte für Aushilfen und Minijobler. Dort sind sämtliche Daten des Mitarbeiters wie Name, Adresse, Bruttolohn, Gehalt, Krankenkasse, Steuerklasse, Sozialversicherungsnummern und sonstige wichtige Daten einzutragen. Dieser Personalfragebogen ist im besten Fall vor Beginn der Beschäftigung – spätestens zum ersten Abrechnungstag ( zum 20. des aktuell laufenden Monats) – an Ihr Steuerbüro zu übergeben, damit die Daten entsprechend eingepflegt und abgerechnet werden können.

Sofortmeldung

Dieser Personalfragebogen dient als Grundlage für Ihre Mitarbeiterstammakte und gilt für jede Art von Beschäftigungsverhältnissen für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Gastronomie oder Handwerk. Dort sind sämtliche Daten des Mitarbeiters wie Name, Adresse, und sonstige wichtige Daten, aber mindestens die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Dieser Personalfragebogen ist SOFORT und VOR der Beschäftigung an Ihr Steuerbüro zu übergeben, damit die Daten sofort an die Meldestellen (Kranken- und Rentenversicherung) übermittelt werden können.

Befreiungsantrag Rentenversicherung Minijob

Der Befreiungsantrag zur Rentenversicherung wurde mit der Erhöhung der Entgeltgrenze auf € 450,00 bei Aushilfen bzw. Minijoblern eingeführt. Sofern ein Arbeitnehmer den Befreiungsantrag nicht unterschreibt, wird grundsätzlich ein Beitrag zur Rentenversicherung berechnet, dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen und an die Dt. RV bezahlt. Unterschreibt eine Aushilfe diesen Antrag, entfällt ein Abzug dieses Beitrages. Wichtig: dieser Antrag muss VOR der ersten Abrechnung bei Ihrem Steuerbüro sein.

Weitere wichtige Downloads/Links finden Sie noch hier!